KRITIS-Dachgesetz – Gesetzesentwurf verabschiedet

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eine Fortsetzung zum Beitrag vom 28. März 2024

Mit dem sogenannten „KRITIS-Dachgesetz“ sollen die Kritischen Infrastrukturen in Deutschland besser gegen physische Bedrohungen aller Art geschützt und widerstandsfähig gemacht werden, um ihre Funktionsfähigkeit auch in Krisensituationen sicherzustellen. Dabei gilt der All-Gefahren-Ansatz: Jedes denkbare Risiko muss berücksichtigt werden, von Naturkatastrophen bis hin zu Sabotage, Terroranschlägen und menschlichem Versagen.

Am 6. November 2024 hat das Bundeskabinett den Entwurf des KRITIS-Dachgesetzes beschlossen und in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Nun bedarf es noch der Zustimmung von Bundesrat und Bundestag

Auszug aus dem Dachgesetz:

„§ 4 – Sektoren; Geltungsbereich; Verordnungsermächtigung
(1) Dieses Gesetz gilt für Betreiber kritischer Anlagen in den folgenden Sektoren:

1. Energie,
2. Transport und Verkehr,
3. Finanzwesen,
4. Leistungen der Sozialversicherung sowie Grundsicherung für Arbeitsuchende,
5. Gesundheitswesen,
6. Wasser,
7. Ernährung,
8. Informationstechnik und Telekommunikation,
9. Weltraum und
10. Siedlungsabfallentsorgung.

Das (geplante) KRITIS-Dachgesetz formuliert erstmals sektorübergreifende Ziele, nämlich Störungen und Ausfälle zu verhindern, ihre Folgen zu begrenzen und die Funktionsfähigkeit nach einem Vorfall wiederherzustellen.

Um die Ziele zu erreichen, müssen die KRITIS-Betreiber auf die spezifischen Risiken ihrer Anlagen mit maßgeschneiderten Maßnahmen reagieren. Diese sind in so genannten Resilienzplänen darzustellen. Eine wesentliche Grundlage hierfür sind Risikoanalysen und -bewertungen, die gemäß Gesetz regelmäßig sowohl vom Staat als auch von den Betreibern der betroffenen Sektoren durchzuführen sind.

Das KRITIS-Dachgesetz sieht vor, dass die Betreiber geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen müssen, um die vorgegebenen Ziele zu erreichen. Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Sektoren können die Maßnahmen sehr vielfältig sein. Insbesondere ermöglicht das Gesetz den Betreibern, in Zusammenarbeit mit Branchenverbänden gemeinsame Standards zu erarbeiten und damit zu konkretisieren, was jeweils für ihren Sektor (z.B. Energie) und ihre Branche (z.B. Strom) als geeignete und verhältnismäßige Maßnahme anzusehen ist. Das Gesetz schafft damit Mindeststandards und schließt Lücken.

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